TÜV Report 2007 - Tunen mit Tüv


Legal, illegal, ganz egal?
Von wegen! Wer sein Auto tunt, muss auch auf Formalitäten achten. Denn der TÜV nimmt nur ab, was passt und die Sicherheit nicht gefährdet

Flatterige Spoiler, im Radkasten schleifende Räder oder chipgetunte Rußschleudern - auf solche Tuning-leichen fällt so schnell kein Gebrauchtwagenkäufer rein. Aber was ist mit dem schicken Lederlenkrad, den tollen Alu-Rädern oder einem sportlichen Fahrwerk?

Viele Extras sind auch bei Gebrauchtwagenkäufern begehrt, können kaufentscheidend sein. Ist aber eines dieser Zubehörteile nicht für das Fahrzeug zugelassen, gibt es spätestens bei der nächsten Hauptuntersuchung Schwierigkeiten.
Aus diesem Grund gilt: Wurde das Fahrzeug getunt, muss es Teilegutachten, ABE oder einen entsprechenden Eintrag in den Papieren geben. Besonders bei Veränderungen an Fahrwerk, Rädern, Reifen, beleuchtung, Spoiler, Karosserie, Lenkrad, Motor oder Auspuffanlage ist ein kritischer Blick in die Fahrzeugunterlagen nötig. Dabei prüfen, ob die Gutachtennummer auf den Papieren und dem Zubehörteil identisch ist.
Eine große Verunsicherung für Autokäufer stellen chipgetunte Fahrzeuge dar. Wurde an einem Auto eine elektronische Leistungssteigerung vorgenommen, ist mit erhöhtem Verschleiß z rechnen. Nicht eingetragen und vor dem Weiterberkauf zurückgebaut, lässt sich diese Veränderung nur schwer nachweisen.


Verbotenes Chiptuning lässt sich nur schwer nachweisen
Für den Gebrauchtwagenkäufer bedeutet das: Er kauft ein Auto mit einem für die Laufleistung erhöhten Verschleiß. Verdächtigsind Öffnungsspuren und überquellende Dichtmasse aus den Fugen am Motorsteuergerät, verbogene Sicherungsnasen am Kabelstecker zum Steuergerät, auch ein starker Rußausstoß kann auf mangelhaftes Chiptuning hinweisen.

Unter Umständen gibt das Auslesen des Fehlerspeichers in der Fachwerkstatt einen Hinweis auf die vertuschte Leistungssteigerung.
Tipp: Gerade Technik-Laien sollten vor dem Kauf zur eigenen Sicherheit einen Gebrauchtwagencheck beim Tüv veranlassen.









Verbotenes Bastler-Tuning:
Die Reifenlauffläche wird nicht
von den Radläufen abgedeckt
Gutachten fürs Zubehör

TGA: Das Teilegutachten bestätigt, dass das Auto nach dem Einbau des Zubehörs den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Der einbau muss durch einen Sachverständigen geprüft werden.

ABE/ABG: Die allgemeine Betriebserlaubnis oder die allgemeine Bauartgenehmigung stellt das Kraftfahrt-Bundesamt aus. Eine Abnahme durch einen Sachverständigen ist nur erforderlich, wenn die sogenannte Änderungsabnahme in der Teilegenehmigung ausdrücklich verlangt wird.

EWG-Betriebserlaubnis: Im Pronzip entspricht sie der ABE/ABG. Das Zubehör darf mit dem Gutachten in der gesammten Europäischen Union verwendet werden.

Quelle : Auto Bild Spezial TÜV Report 2007                                                                  zurück